Der Arzt und der Heilpraktiker
Doktor und Naturheilkundler, um die Unterschiede gut zu verstehen, konzentrieren wir uns auf die zweite professionelle Figur. Der Naturheilpraktiker ist der "grundlegende" Betreiber von ganzheitlichem Wellness der Natur, ein wahrer Profi, der sich mit aktiver Prävention und Selbstheilungspädagogik beschäftigt.
Im deontologischen Code des Heilpraktikers, der auf der Website von FE.N.NA.P. liest:
"Die Tätigkeiten des Heilpraktikerberufs basieren auf Methoden und spezifischen Techniken, die auf das Studium, die Forschung, die Beratung, die Analyse, die empirische Bewertung und die Eingriffe in Phänomene, Prozesse, Strukturen und Lebensstile abzielen über Wertorientierungen.
Der Beruf des Naturheilpraktikers wird durch Forschung, Analyse und naturheilkundliche Praktiken ausgeübt, deren Ziel die Erhaltung des Gesundheitszustands als dynamisches psycho-physisch-soziales Gleichgewicht ist. Seine Arbeit ist hauptsächlich auf die Prävention ausgerichtet, indem er sich in Bezug auf den Kuraten, als Führer, Berater, Vormund und Kurator stellt. "
Im Werkzeugkasten eines Naturheilpraktikers finden Sie eine ausgewogene Ernährung, Kräuter und Essenzen (Phytotherapie, Bachblüten), Massagen (Shiatsu), Meditation und energetische Disziplinen (Reiki). Und so weiter.
Der Beruf des Naturheilpraktikers umfasst Forschung, Experimentieren, Planung, Planung, Planung, Organisation, Bewertung, Schulung, Unterricht und Beratung.
Der Heilpraktiker kann als freier Mitarbeiter oder als wissenschaftlicher Informant, Handelsvertreter, Berater in Arztpraxen, Apotheken, Kräuterkundigen, Wellness-Zentren usw. arbeiten.
Werden Sie Naturheilkundler
Die Ausbildung zum Naturheilpraktiker dauert je nach Detaillierungsgrad und Wahl der Schule zwischen drei und vier Jahren. In Italien gibt es fünf Hauptschulen für Naturheilkunde, alle privat.
Die Naturheilkunde ist in 26 der 27 europäischen Länder reguliert: Nur in Italien befinden wir uns noch auf Gesetzesentwurfsebene: Ist der 3. Gesetzesvorschlag (Nr.2152) vom 3. Mai 2010 zur Regulierung der Zahl von Naturheilpraktikern .
Die Verletzung des Strafrechts kann sowohl von den Naturheilkunderschulen gegenüber ihren Schülern als auch von Naturheilpraktikern gegenüber ihren Klienten festgelegt werden.